UN 38.3 Test Reihe
In den meisten Checklisten finden Sie einen Prüfpunkt zum so genannten UN 38.3 Test.
Was ist damit gemeint?
Bevor Lithiumzellen/-batterien überhaupt befördert werden dürfen, müssen sie bestimmte Tests erfolgreich bestehen. Diese Tests simulieren Transportbedingungen wie Druck, Temperatur, Quetschung, Aufprall etc. Diese Tests sind in einem Handbuch der Vereinten Nationen beschrieben, welches sich „Handbuch Prüfungen und Kriterien“ nennt. Der Teil III dieses Handbuchs beschreibt in seinem Abschnitt 38.3 die 8 Testmodule, die in manchen Dokumenten und Datenblättern auch als T.1 bis T.8-Test bezeichnet werden.
Seit 01. Januar 2023 gilt die 7. Ausgabe des Handbuchs, 1. Änderung (Amendment 1).
Testerfordernisse nach dem UN Handbuch der Prüfungen und Kriterien Teil III, Abschnitt 38.3
Aktuelle Ausgabe des UN Handbuches der Prüfungen und Kriterien
Wenn Sie an technischen Details dieser Testserie interessiert sind, können Sie sich unter folgendem Link die aktuelle Version des Handbuchs (7. Ausgabe, Zusatz (Amendment) 1)
kostenlos herunterladen, derzeit jedoch nur in englischer Sprache.
https://opus4.kobv.de/opus4-bam/frontdoor/index/index/docId/57317
Mit den Änderungen zum 01. Januar 2019 wurden 2 Tabellen hinzugefügt, die eine schöne Übersicht bieten über die Anzahl der Prüfmuster für die jeweiligen Tests.
Prüfungszusammenfassung seit 01. Januar 2020
Mit den Änderungen zum 01. Januar 2019 wurde im Handbuch Prüfungen und Kriterien ein neuer Abschnitt 38.3.5 eingeführt, auf den die verkehrsträgerspezifischen Regelwerke nun verweisen.
Seit 01. Januar 2020 müssen die Informationen zum bestandenen UN 38.3-Test wesentlich ausführlicher dokumentiert und den Anwendern zur Verfügung gestellt werden.
Die Prüfungszusammenfassung muss folgende Punkte umfassen:
Wir haben für unsere Lizenzkunden ein Muster entwickelt, welches Sie über die Downloadseite herunterladen können. Andere Interessierte können sich gerne mit uns in Verbindung setzen.
Was bedeutet das für Sie als Versender?
Sie müssen sich als Versender von Lithiumzellen/-batterien vom Hersteller der Zelle/Batterie oder von ihrem Lieferanten bestätigen lassen, dass die gelieferten Zellen/Batterien diese Testserie erfolgreich bestanden haben. Seit 2020 muss die neue Prüfungszusammenfassung vorliegen. Dies gilt natürlich auch für Zellen/Batterien, die bereits in Geräten eingebaut sind. Hier ist der Gerätehersteller in der Pflicht, Ihnen diese Informationen zur Verfügung zu stellen.
Ein wichtiger Hinweis noch für die Praxis: Batterien unterliegen diesem UN-38.3-Test, unabhängig davon, ob die darin enthaltenen Zellen den Test bereits bestanden haben oder nicht. Sie müssen sich also sehr genau ansehen, was der Hersteller oder Lieferant Ihnen bestätigt. Das Zertifikat muss auch zu ihrer Zelle/Batterie passen.
Transporte von Zellen/Batterien ohne UN 38.3-Test
Ohne Nachweis des UN-Tests dürfen Zellen und Batterien nur unter verschärften Bedingungen als so genannte Prototypen befördert werden. Ebenfalls zulässig ist dies für Kleinserien von maximal 100 Zellen/Batterien. Geregelt ist dies im ADR und IMDG-Code in der Sondervorschrift 310 und für diese Variante des Transportes finden Sie auf unserer Webseite unter EINZELCHECKLISTE FINDEN.
Der Luftverkehr regelt dies im IATA-DGR-Handbuch über die Sonderbestimmung A88. Hierfür ist jedoch in jedem Fall eine behördliche Genehmigung erforderlich. Wir haben auch für diese Variante Checklisten entwickelt, auch wenn die nationale zuständige Behörde die Transport- und insbesondere die Verpackungsanforderungen jeweils individuell festlegt.
Wie können wir Ihnen helfen?
Wenn Sie Fragen zu den UN 38.3 Testnachweisen haben oder zu bestimmten Produkten etwas suchen, kontaktieren Sie uns einfach über "Kontakt". Wir selbst haben schon viele Nachweise besorgt und können Ihnen u.U. weiterhelfen oder Sie bei der Recherche unterstützen.
Qualitätsmanagement-System für die Herstellung von Lithiumzellen / Lithiumbatterien
Eng mit der UN-Testreihe entsprechend 38.3 hängt die zusätzliche Anforderung zusammen, dass Hersteller von Lithiumzellen und Lithiumbatterien diese nach einem genau festgelegten Qualitätsmanagement-System herstellen müssen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Produktionsreihe nicht von minderer Qualität ist, die ein Risiko bei der Beförderung darstellen könnte.
Im Moment muss dies keine Zertifizierung wie ISO 9001 sein, aber auf Anfrage muss der Hersteller den Behörden einen Nachweis über das bestehende Qualitätsmanagement-System liefern. Eine Zertifizierung des Herstellungsprozesses nach ISO 9001 würde aber alle Anforderungen der Verkehrsträgervorschriften an das Qualitätsmanagement-System für die Herstellung von Lithiumzellen / Lithiumbatterien erfüllen.
Als Versender / Absender von Lithiumzellen / Lithiumbatterien müssen Sie vom Hersteller oder von Ihrem Lieferanten eine Bestätigung der Herstellung nach dem geforderten QM-System geben lassen. In unseren Checklisten finden Sie dazu auch einen entsprechenden Checkpunkt. Und in unserer kombinierten Lieferanten-Abfrage mit UN 38.3 Prüfungszusammenfassung haben wir einen entsprechenden Punkt mit aufgenommen.
Die Einzelheiten zu dem Qualitätsmanagement-Programm für die Herstellung der Lithiumzellen / Lithiumbatterien haben wir für Sie unter diesem Link zusammengestellt: Qualitätsmanagement-Programm