Newsletter 01/2024
Folgende Themen haben wir heute für Sie vorbereitet:
1. Online-Seminare im März:
22.03.2024: Neuerungen/Änderungen 2024/2025 und 2027
25.03.2024: Klassifizierung von Lithium-Zellen und –Batterien
26.03.2024: Defekt/beschädigte Lithium-Zellen und –Batterien
27.03.2024: Entsorgung/Recycling von Lithium-Zellen und -Batterien
2. In eigener Sache - Umfirmierungen
3. Luftverkehr: Ladezustand max. 30% wird ausgeweitet
4. Luftverkehr: Abweichung LH Lufthansa: Klarstellung Annahme von Fahrzeugen
5. Luftverkehr: Erinnerung: Neue Abweichung Argentiniens RAG-01 betrifft nur innerargentinische Flüge
6. Alle Verkehrsträger: USA: Notfallangaben: Woher kommt diese Anforderung?
7. Verpackungsprüfanforderungen für sicherheitskritisch defekte Lithium-Zellen/-Batterien - BAM Gefahrgutregel 024 (BAM-GGR-024) veröffentlicht
8. Datenlogger und Tracking-Systeme
1. Online Seminare im März:
22.03.2024: Neuerungen/Änderungen 2024/2025 und 2027
Wir informieren im Rahmen unserer halbjährlichen Online-Seminare zu Neuerungen/Änderungen wie immer über Aktuelles aus dem Bereich des Zell-/Batterie-Versands. So auch am 22.03.2024. Wir stellen die geplanten und weitgehend auch schon endgültig beschlossenen Änderungen zum 01.01.2025 vor. Anschließend erfolgt ein kleiner Ausblick auf die Vorschriftenlandschaft ab 2027.
Wie immer ist das Online Seminar zu den Neuerungen/Änderungen für unsere Lizenzkunden kostenfrei.
Online Seminar zu Neuerungen/Änderungen in Deutsch
22.03.2024, Beginn 10:00 Uhr, Ende 11:00 Uhr
Link für die Registrierung:
https://strober-partner.zoom.us/meeting/register/tZAvcemrrz4sEtTeD6qH6USsMEwVA8YrNG-7#/registration
Online Seminar zu Neuerungen/Änderungen in Englisch
22.03.2024, Beginn 13:30 Uhr, Ende 14:30 Uhr
Link für die Registrierung:
https://strober-partner.zoom.us/meeting/register/tZAtd-mvpzovGtRXFo8DXltBKhvkhcUZzYXz#/registration
Gerne dürfen Sie uns Fragestellungen aus Ihrer betrieblichen Praxis schon vorab zukommen lassen. Wir werden diese Fragen im Rahmen des Webinars in jedem Fall aufgreifen und, wo möglich, Lösungsansätze darstellen.
Selbstverständlich dürfen auch während des Online-Seminars jederzeit Fragen gestellt werden, vorzugsweise über die Chat-Funktion. Das erklären wir nochmals zu Beginn des Webinars.
Weitere Fortbildungsmöglichkeiten:
25.03.2024: Klassifizierung von Lithium-Zellen und -Batterien – Online-Seminar
26.03.2024: Defekt/beschädigte Lithium-Zellen und -Batterien – Online-Seminar
27.03.2024: Entsorgung/Recycling von Lithium-Zellen und -Batterien – Online-Seminar
Alle Informationen zu diesen Online-Seminaren, die jeweils von 9-12 Uhr stattfinden, erhalten Sie über die Links auf unserer Weiterbildungsseite. Damit keine Verwunderung aufkommt, die Links leiten auf die Strober & Partner Webseite um, da Strober & Partner die Organisation dieser Online-Seminare übernimmt:
2. In eigener Sache - Umfirmierungen
Wir wandeln unsere bisherige GbR in 2 Schritten zu einer GmbH um. Der erste Schritt ist schon umgesetzt, die GbR wurde in eine Partnerschaft umgewandelt. Die offizielle Firmierung lautet nun:
ABS All Battery Service Werny und Glimsche Partnerschaft Unternehmensberater
Der zweite Schritt soll bis Ende März umgesetzt werden, indem aus der Partnerschaft eine GmbH wird.
In diesem Zusammenhang haben wir auch unsere Bankverbindung geändert. Wir sind zur GLS Bank gewechselt, die in Punkto Nachhaltigkeit von Investments eine Vorreiterrolle hat.
Die neue IBAN lautet:
DE96 4306 0967 1324 4012 00
3. Luftverkehr: Ladezustand max. 30% wird möglicherweise ausgeweitet
Das ICAO Dangerous Goods Panel (DGP) hat diskutiert, die Regelung des maximalen Ladezustandes (SoC – State of Charge) auszuweiten. Bisher gilt diese Regelung gemäß Verpackungsanweisung 965 nur beim Versand von Batterien allein. Ab 01.01.2025 soll (endgültige Zustimmung durch das dem DGP übergeordnete Gremium, der ANC (Air Navigation Commission) vorausgesetzt) auch für batteriebetrieben Fahrzeuge und evtl. auch Hybridfahrzeuge (UN 3166) gelten. Da es einige Bedenken und Anmerkungen der DGP-Mitglieder bei der letzten Sitzung gab, kann es ein, dass diese Änderung noch nicht zum 01.01.2025 umgesetzt wird.
4. Luftverkehr: Abweichung LH Lufthansa: Annahme von Fahrzeugen
Im Zusammenhang mit dem Brand an Bord eines Schiffes, welches Fahrzeuge als Fracht beförderte, hat die Lufthansa letztes Jahr ein Transportverbot für batteriebetriebene Fahrzeuge (UN 3171 und Hybridfahrzeuge (UN 3166)) bekannt gegeben. In unserem Newsletter hatten wir die komplette UN 3166 erwähnt. Von Lufthansa Seite kam nun die Klarstellung, dass das Embargo sich bei der UN 3166 nur auf Hybridfahrzeuge beziehe,
Dieses Embargo bleibt derzeit immer noch bestehen, bestätigte die Lufthansa auf unsere Frage der Gültigkeit.
5. Luftverkehr: Erinnerung: Neue Abweichung Argentiniens RAG-01 betrifft nur innerargentinische Transporte
Wie bereits in unserem Newsletter 07-2023 beschrieben, betrifft die RAG-01 nur innerargentinische Transporte.
Es gab eine Klarstellung zur RAG-01 in den IATA DGR durch die argentinische Luftfahrtbehörde.
Die Anforderung die Dokumentation und Markierung in spanischer Sprache zu haben, gilt nur für die Beförderung gefährlicher Güter mit Abgangs- und Bestimmungsstaat Argentinien, also nur für innerargentinische Flüge. Dies hat Argentinien über eine Änderung zu den ICAO TI 2025/2026 bekanntgegeben.
Die IATA wird diese Änderung natürlich in einen Zusatz zu den 65. IATA DGR 2024 aufnehmen, sobald einer veröffentlicht wird.
6. Alle Verkehrsträger: USA: Notfallangaben: Woher kommt diese Anforderung?
Diesen Punkt in unserem Newsletter haben wir aufgenommen, weil die Frage einer Kundin kam, warum in ihrer IMO-Erklärung für die Beförderung im Seeverkehr eine Notrufnummer gefordert wird.
Die USA hat ein eigenes Bundesrecht 49 CFR und sobald eine Sendung gefährlicher Güter das Hoheitsgebiet der USA erreicht, werden Notfallinformationen nötig.
Ich hatte für die Auslegung im Luftverkehr 2017 da mal nachgefragt. Die Antwort des PHMSA 170082 ist unter diesem Link zu finden:
Hier der Link zu dem entsprechenden Passus zu den Notfallangaben im 49 CFR:
Die Ablehnung der Reederei war also keine Abweichung der Reederei, sondern diese kommt aus den Vorgaben der USA. Es braucht also beides die Notrufnummer und Notfallangaben. Im Seeverkehr ist der Hinweis über die zu treffenden Notfallmaßnahmen ja über den Eintrag der FA bzw. SI-Codierung geregelt. Doch auch hier macht für den Versand von Lithium-Metall-Batterien ein weiterer Eintrag in die IMO Erklärung Sinn, um Wasser als mögliches Löschmittel auszuschließen.
7. Verpackungsprüfanforderungen für sicherheitskritisch defekte Lithium-Zellen/-Batterien - BAM Gefahrgutregel 024 (BAM-GGR-024) veröffentlicht
Die BAM hat am 01.03.2024 die BAM-GGR-024 veröffentlicht mit dem Titel
„Verfahren zur Erfüllung der zusätzlichen Prüfanforderungen für den Transport kritisch-defekter Lithiumbatterien“.
Hier der Link zu allen Gefahrgutregeln. Gerne senden wir Ihnen die PDFs dazu auf Anfrage direkt per E-Mail zu.
8. Datenlogger und Tracking-Systeme
Das Dangerous Goods Panel (DGP) der ICAO hat in seiner letzten Sitzung vom November 2023 die Änderungen 2025 verabschiedet. Die bereits im Anhang H der 65. IATA-Ausgabe von 2024 enthaltene Freistellung für Datenlogger und Trackingsysteme wurde bestätigt, so dass die eckigen Klammern im Anhang H, die auf noch offene Punkte hinweisen nicht mehr relevant sind. Im Anhang H finden Sie die neue Regelung im Unterabschnitt H.1.2.7.1, Buchstabe (i). Zu beachten ist insbesondere, dass die Nennenergie von Lithium-Ionen-Zellen und -batterien gleichermaßen auf 20 Wh begrenzt ist und bei Lithium-Metall-Zellen und -Batterien der Lithiumgehalt gleichermaßen auf 1 Gramm begrenzt ist.