Multilaterale Vereinbarung M335 Beförderung von zusammengesetzten Lithiumbatterien, die nicht mit einem Überladungsschutz ausgerüstet sind
Straßenverkehr ADR-Multilaterale Vereinbarung M335 Beförderung von zusammengesetzten Lithiumbatterien, die nicht mit einem Überladungsschutz ausgerüstet sind
Beförderung von zusammengesetzten Lithiumbatterien im Straßenverkehr unter bestimmten Voraussetzungen gestattet. Die Bedingungen finden Sie in der Multilaterale Vereinbarung M335, die
bislang in Frankreich und Deutschland anwendbar ist für Lithiumbatterien der UN-Nummern 3090, 3091, 3480, 3481, die nicht mit einem Überladungsschutz ausgerüstet sind.
Nähere Infos in der Multilateralen Vereinbarung:
https://unece.org/sites/default/files/2021-03/M335e.pdf
Eine Zusammenfassung gibt es auch bei Fokus Gefahrgut:
https://www.gefahrgut-online.de/vorschriften/zusammengesetzte-lithiumbatterien-m335-erleichtert-die-befoerderung-im-strassenverkehr-2872939.html?ggnl=20210407
Was Sie grundsätzlich beim Versand und Transport von Lithiumzellen und -Batterien beachten müssen, ist Folgendes:
Alle Lithium-Zellen und Batterien, kleine und große, auch Prototypen und Kleinserien, müssen nach dem in den Transportvorschriften beschriebenen Qualitätsmanagement-Programm hergestellt worden sein.
Was dieses Qualitätsmanagement-System alles beinhaltet, haben wir für Sie hier zusammengestellt:
https://www.lithium-batterie-service.de/de/qualitaetsmanagement-programm
Wenn eine Lithium-Zelle oder Lithium-Batterie kein Prototyp und keine Kleinserie bis 100 Stück mehr ist, muss diese auch die UN Testreihe 38.3 erfolgreich bestanden haben.
Was diese beinhaltet, finden Sie hier:
https://www.lithium-batterie-service.de/de/un-38.3-test-reihe
Seit 01. Januar 2020 ist eine UN 38.3 Prüfungszusammenfassung vom Hersteller und von nachfolgenden Vertreibern auf Anfrage zur Verfügung zu stellen. Wir haben alle Punkte der UN 38.3 Prüfungszusammenfassung in unsere Lieferanten-Abfrage integriert.
Unsere Lieferanten-Abfrage hilft Ihnen, alle nötigen Informationen für den Logistik-Prozess zu erfahren. Sie finden sie in unserem Downloadbereich :
https://www.lithium-batterie-service.de/de/downloads-gast
Für „große“ Lithium-Batterien über 100 Wh sind auch noch drei weitere technische Anforderungen einzuhalten. Die Bestätigung dieser weiteren technischen Anforderungen sind ebenfalls in unserer Lieferanten-Abfrage enthalten.
- Jede Lithium-Batterie muss eine Sicherheitsentlüftungsvorrichtung haben oder so ausgelegt sein, dass ein gewaltsames Bersten unter
normalen Beförderungsbedingungen ausgeschlossen ist.
- Jede Lithium-Batterie muss mit einem wirksamen Mittel gegen äußere Kurzschlüsse ausgerüstet sein.
- Jede Lithium-Batterie, die parallel geschaltete Zellen oder Reihen von Zellen enthält, muss mit einem wirksamen Mittel (z.B. Dioden,
Sicherungen) ausgestattet sein, um gefährliche Umkehrströme zu verhindern.
Wir unterstützen Sie dabei, alle Vorbereitungen für den Versand vorschriftenkonform durchzuführen. Bei Fragen können Sie gerne mit uns Kontakt aufnehmen:
https://www.lithium-batterie-service.de/de/kontakt/beratung
Wir bieten Ihnen für jeden Transportfall Checklisten-Artikel gemäß ADR, IMDG-Code und ICAO-TI / IATA-DGR mit Fundstellennachweis.
So können Sie prüfen, welche Vorschriften zu beachten sind und wie sie richtig verpacken, markieren, kennzeichnen und dokumentieren.
Sie erhalten Muster und ausfüllbare Dateien für alle nötige vorbereitete Beförderungsdokumente für Ihren Transportfall (z.B. Beförderungspapier nach ADR, IMO-Erklärung, Shipper's Declaration).
Sie finden den passenden Checklisten-Artikel in unserem Portal unter "Einzelchecklisten finden".
https://www.lithium-batterie-service.de/de/checklist?tab=1