ADR Groß- und/oder Kleinschreibung der Benennung
Im heutigen Newsletter möchten wir eine sich zäh haltende „Fake News“ klären. Immer wieder hören wir, dass die Benennung nach ADR in Großbuchstaben zu schreiben wäre. Dies ist falsch.

Und hier die Fundstelle im ADR dazu: 5.4.1.1.2.
Dort steht: Die für das Beförderungspapier vorgeschriebenen Angaben müssen lesbar sein.
Obwohl
in Kapitel 3.1 und in Kapitel 3.2 Tabelle A zur Angabe der Elemente,
die Bestandteil der offiziellen Benennung für die Beförderung sein
müssen, Großbuchstaben verwendet werden und obwohl in diesem Kapitel
zur Angabe der für das Beförderungspapier vorgeschriebenen
Informationen mit Ausnahme der Vorschriften des Absatzes 5.4.1.1.1 k)
Großbuchstaben und Kleinbuchstaben verwendet werden, darf die Verwendung
von Großbuchstaben oder Kleinbuchstaben für die im Beförderungspapier
erforderlichen Angaben frei gewählt werden.
Also
können Sie in Ihrer Firma wählen, ob Sie die Benennung konsequent in
Großbuchstaben im System hinterlegen oder in Groß- und bzw. nur in
Kleinbuchstaben. Und wer von Ihnen genau gelesen hat, der stellt fest,
dass dies auch für alle anderen Angaben im Beförderungspapier gilt.
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