RECYCLING / ENTSORGUNG
Ermitteln Sie mit dieser Abfrage,wie Sie Lithium-Zellen und Lithium-Batterien
vorschriftenkonform entsorgen.
Bitte beachten Sie bei einzelnen oder eingebauten Zellen / Batterien, die sicherheitskritisch defekt
oder
beschädigt sind, folgende Entsorgungshinweise:
Definition für sicherheitskritisch defekte oder beschädigte Zellen / Batterien:
Die Zelle / Batterie kann:
Die Zelle / Batterie kann:
- schnell abbauen oder gefährlich reagieren
- eine Flamme erzeugen
- eine gefährliche Hitzeentwicklung erzeugen
- gefährliche giftige, ätzende oder entzündbare Gase freisetzen
- Es sind nur von der zuständigen nationalen Behörde zugelassene Verpackungen erlaubt!
- Es ist eine Genehmigung der Beförderung durch diese Behörde nötig.
- In Deutschland ist diese Behörde die Bundesanstalt für Materialforschung und Prüfung in Berlin (BAM).