E-Mobilität - Lithiumbatterien in verunfallten Elektrofahrzeugen
E-Mobilität - Lithiumbatterien in verunfallten Elektrofahrzeugen Was passiert mit einem Elektrofahrzeug, wenn es liegenbleibt oder in einen Unfall verwickelt ist? Wie wird geborgen, transportiert, verwahrt oder entsorgt?
E-Mobilität - Lithiumbatterien in verunfallten Elektrofahrzeugen
Was passiert mit einem Elektrofahrzeug, wenn es liegenbleibt oder in einen Unfall verwickelt ist? Wie wird geborgen, transportiert, verwahrt oder entsorgt?
Elektrofahrzeuge werden mit großen Lithium-Ionen-Batterien betrieben. Diese fallen unter die Gefahrgutklasse 9 und unterliegen den Transportvorschriften des Strassenverkehrs (ADR).
Die rein batteriebetriebenen Fahrzeuge sind der UN Nummer UN 3171 zugeordnet und sind von den Gefahrguttransportbestimmungen freigestellt, wenn sie intakt und fahrtüchtig sind.
Verunfallte eFahrzeuge werden wie jedes andere Fahrzeug abgeschleppt. Selbst wenn die Beschädigung an der Batterie sicherheitsrelevante Auswirkungen haben kann. Dies ist möglich durch den Verweis in der Sondervorschrift 667 (b) (ii) des ADR, dass wenn ein Ausbau oder eine Diagnose nicht möglich ist, die Sondervorschrift 666 (also die normale Beförderung) angewandt werden kann.
Fokus Gefahrgut weist in einem Artikel auf den Leitfaden für das Bergen, Transportieren, Verwahren und Entsorgen (BTVE) von Fahrzeugen mit Elektroantrieb hin. In dem Artikel geht es nicht nur um die Lithium-Ionen-Batterie für den Antrieb des Fahrzeugs, sondern auch um die Entsorgung aller weiterer Gefahrstoffe im E-Fahrzeug. Wenn Sie Kunde von Fokus Gefahrgut sind, hier der Link zum Artikel:
https://www.gefahrgut-online.de/themen-1650884.html
Der Leitfaden wird von der Organisation ASS Auto-Strassenhilfen-Schweiz herausgegeben und richtet sich an Bergungs- und Abschleppunternehmen. Sie finden den Leitfaden in der Mediathek von ASS :
https://www.ass.ch/
Wir als LITHIUM BATTERY SERVICE geben Ihnen in Bezug auf die im Fahrzeug verbauten Lithiumbatterien Hilfen und Checklisten, was zu beachten ist, bevor ein Transport stattfindet.
Wir bieten für alle Versandvarianten, auf allen Verkehrsträgern (Straße nach ADR, See nach IMDG Code und Luftverkehr nach ICAO TI/IATA DGR) den passenden Checklisten-Artikel zur Versand-Vorbereitung an- auch für beschädigt/defekte Zellen/Batterien im Straßen- und Seeverkehr. Im Luftverkehr sind diese verboten.
Ist ein Ausbau der sicherheitsrelevant defekte Lithium-Ionen-Batterie beim verunfallten Fahrzeug möglich, dann ist der Versand als „defekt/beschädigt“ bzw. „sicherheitskritisch defekt“ notwendig.
Für Unternehmen, die solche defekt/beschädigten Lithium-Batterien zu versenden haben, ist unser Blog-Artikel interessant:
Gefahrgut sicher transportieren-Defekt/beschädigte und sicherheitskritisch defekte Lithium-Zellen und Lithium-Batterien
https://www.lithium-batterie-service.de/de/newsblog/gefahrgut-sicher-transportieren-defekt/beschaedigte-und-sicherheitskritisch-defekte-lithium-zellen-und-lithium-batterien
Die Checklisten-Artikel für die defekt/beschädigten Lithium-Zellen und Lithium-Batterien finden Sie über unseren EINZELCHECKLISTENFINDER.
Erst den Typ der Zelle oder Batterie eingeben, dann die Auswahl BESCHÄDIGTE / DEFEKTE ZELLEN / BATTERIEN treffen.
Danach können Sie den Verkehrsträger auswählen:
https://www.lithium-batterie-service.de/de/checklist?tab=1
Was ist beschädigt/defekt?
Die klare Definition des UN Sachverständigenausschusses dazu haben wir Ihnen bereits in unserem Blog vom 14. August 2018 vorgestellt:
https://www.lithium-batterie-service.de/de/newsblog/?p=1&sFilterTags=UN%2BSachverst%25C3%25A4ndigenausschuss
Jedoch haben wir bewusst keine Checkliste zur Beurteilung von defekt/beschädigten Lithium-Zellen/-Batterien mit aufgenommen, da es für eine solche Beurteilung stets eine Gefährdungsbeurteilung durch eine fachkundige Person benötigt, der die Zelle bzw. die Batterie und deren Aufbau/Zell-Chemie kennt.
Wir können Ihnen ein Muster zur Gefährdungsbeurteilung zur Verfügung stellen, damit Sie sehen, wie so etwas aussehen kann. Schreiben Sie uns dazu einfach eine E-Mail unter:
https://www.lithium-batterie-service.de/de/kontakt/beratung
Wenn Sie für Ihre firmeninternen Gefährdungsbeurteilungen eine fachkundige Person suchen, die Ihnen bei der Einstufung behilflich ist, ob eine Lithium-Zelle oder Lithium-Batterie noch in Ordnung, defekt/beschädigt oder sicherheitskritisch defekt ist, dann kontaktieren Sie uns einfach unter:
https://www.lithium-batterie-service.de/de/kontakt/beratung
Sie können bei unseren Experten Jürgen Werny, Eva Glimsche und Robert Wenske Seminare belegen, die speziell auf den Bereich Lithiumzellen und Lithiumbatterien zugeschnitten sind:
https://www.lithium-batterie-service.de/de/weiterbildung/
In Bezug auf Lithiumbatterien in Elektrofahrzeugen wäre diese Veranstaltung interessant:
25.04.2022 - 28.04.2022 Göttingen LITHIUMBATTERIEN 2022 - Transport Lagerung Entsorgung
Veranstalter: Springer Fachmedien München GmbH
In unserem Seminar LITHIUMBATTERIEN-VERSAND FÜR DIE VERKEHRSTRÄGER: Straße (ADR), Schiene (RID), See (IMDG), Luft (IATA/ICAO) lernen Sie alles rund um den Versand, Transport, Entsorgung, Beurteilung, Kennzeichnung und Voraussetzungen, wenn es um Lithiumbatterien geht
Schauen Sie sich gern auf unserer Webseite um, Sie können auch einen vierwöchigen kostenlosen Testzugang in Anspruch nehmen. Nehmen Sie dazu mit uns Kontakt auf:
https://www.lithium-batterie-service.de/de/kontakt/beratung