Luftverkehr: Ladezustand ab 2026
Luftverkehr Neu Ladezustand 30% ab 2026 für große Lithium-Ionen-Batterien mit Ausrüstungen verpackt UN 3481 und für Fahrzeuge
Luftverkehr Neu Ladezustand 30% ab
2026 für große Lithium-Ionen-Batterien mit Ausrüstungen verpackt UN 3481 und
für Fahrzeuge
Guten Morgen werte Lithium Battery Service Kunden,
Luftverkehr: Ladezustand ab 2026
Dieser Newsletter war ursprünglich dazu gedacht, Sie zu informieren, dass die Aufzeichnung und Präsentation unserer Online Seminare zu den Neuerungen und Änderungen 2024/2025 nach dem Einloggen unter Downloads zur Verfügung stehen.
Doch nun haben sich manche unserer Aussagen vom vergangenen Freitag überholt, so dass wir eine Ergänzung zur Aufzeichnung und zur Präsentation vornehmen werden, um diese Informationen mit aufzunehmen.
Das ICAO DGP, das vom 13.-17.11.2023 tagte, hat weitreichende Änderungen ab 2026 beschlossen, die den Ladezustand im Luftverkehr betreffen.
Das Protokoll zum DGP wird noch dauern, doch Dave Brennan beschreibt die Änderungen wie folgt:
Bei Fahrzeugen, deren Batterie eine Nennenergie in Wattstunden von mehr als 100 Wh hat, gilt der Ladezustand von 30% vom 01. Januar 2025 bis 31. Dezember 2025 als Empfehlung und wird ab 2026 dann verpflichtend gefordert.
Für Fahrzeuge, bei denen die Batterie eine Nennenergie bis 100 Wh hat, bleibt der Ladezustand von 30% eine Empfehlung.
Für UN 3481 Lithium-Ionen-Batterien mit Ausrüstungen verpackt mit einer Nennenergie von mehr als 2,7 Wh gilt der Ladezustand von 30% vom 01. Januar 2025 bis 31. Dezember 2025 als Empfehlung und wird ab 2026 dann verpflichtend gefordert.
Für UN 3481 Lithium-Ionen-Batterien mit Ausrüstungen verpackt mit einer Nennenergie von bis zu 2,7 Wh bleibt der Ladezustand von 30% eine Empfehlung.
Dass es schon länger diese Diskussion gab, darüber haben wir ja schon öfter informiert. Doch diese weitreichenden Entscheidungen zum Ladezustand, die getroffen wurden, waren im Vorfeld des ICAO DGP so keineswegs vorherzusehen.
Bereits jetzt ist eine Überprüfung der Einhaltung des reduzierten Ladezustands durch die Behörden schwer durchzuführen, da eine Festlegung auf Normen für die entsprechenden Messgeräte fehlt.
Es wäre wünschenswert, wenn im Zuge der Umsetzung dieser Vorgaben dieser Punkt geklärt würde und vor allem, wenn die Kontroll-Behörden mehr Ressourcen bekämen, um Firmen, die die Vorschriften ignorieren und damit die Sicherheit während der Beförderung gefährden, endlich effektiver strafverfolgt würden.
Für Anmerkungen und Fragen dazu stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Alles Gute,
Ihr Lithium Battery Service Team
Eva Glimsche und Juergen Werny